Sehr geehrte Kundinnen und Kunden von Reitbauer Haustechnik,
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass seit dem 1. Januar 2024 eine wichtige steuerliche Änderung für den Kauf von Photovoltaikanlagen in Kraft getreten ist. Diese Änderung betrifft die Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen und deren Zubehör. Um Ihnen den Einkauf in unserem Onlineshop so einfach und transparent wie möglich zu gestalten, haben wir die wichtigsten Informationen zu dieser Regelung für Sie zusammengefasst.
Gemäß § 28 Abs. 62 UStG 1994 sind Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen ab dem 1. Januar 2024 von der Umsatzsteuer befreit. Diese Regelung, auch bekannt als "Nullsteuersatz" oder "echte Umsatzsteuerbefreiung", gilt unter bestimmten Voraussetzungen:
Diese Umsatzsteuerbefreiung gilt für alle Kundinnen und Kunden, die Photovoltaikanlagen unter den oben genannten Bedingungen erwerben. Dies umfasst sowohl den Kauf von Photovoltaikmodulen als auch deren Installation.
In unserem Onlineshop haben Sie die Möglichkeit, bei der Bestellung von Photovoltaikanlagen eine Checkbox zu aktivieren, um die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie als Käuferin oder Käufer die Verantwortung tragen, die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung zu erfüllen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die unbefugte Nutzung des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen ernsthafte finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Als Betreiber des Onlineshops sind wir berechtigt und verpflichtet, in Fällen einer unbefugten Inanspruchnahme des Nullsteuersatzes die tatsächliche Mehrwertsteuer nachzufordern.
Sollte festgestellt werden, dass Sie den Nullsteuersatz unberechtigt in Anspruch genommen haben, wird der daraus resultierende Differenzbetrag zur Mehrwertsteuer von 20% nachträglich in Rechnung gestellt. Zusätzlich erheben wir eine Bearbeitungspauschale von EUR 20,-.
Bitte beachten Sie, dass dieser Differenzbetrag sofort und ohne Abzüge fällig wird. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung erfüllen, bevor Sie die entsprechende Option in unserem Onlineshop auswählen.
Weitere Informationen zum Nullsteuersatz für Photovoltaik-Anlagen finden Sie auf der Website des österreichischen Bundesfinanzministeriums für Finanzen.
Wir hoffen, dass diese Informationen hilfreich für Sie sind und freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Einkauf zu unterstützen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Karl Reitbauer
Reitbauer Haustechnik