Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen


Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden von Reitbauer Haustechnik,

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass seit dem 1. Januar 2024 eine wichtige steuerliche Änderung für den Kauf von Photovoltaikanlagen in Kraft getreten ist. Diese Änderung betrifft die Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen und deren Zubehör. Um Ihnen den Einkauf in unserem Onlineshop so einfach und transparent wie möglich zu gestalten, haben wir die wichtigsten Informationen zu dieser Regelung für Sie zusammengefasst.

Was ist die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen?

Gemäß § 28 Abs. 62 UStG 1994 sind Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen ab dem 1. Januar 2024 von der Umsatzsteuer befreit. Diese Regelung, auch bekannt als "Nullsteuersatz" oder "echte Umsatzsteuerbefreiung", gilt unter bestimmten Voraussetzungen:

  1. Engpassleistung der Anlage: Die Engpassleistung der Photovoltaikanlage darf insgesamt nicht mehr als 35 kW (peak) betragen.
  2. Standort der Anlage: Die Photovoltaikanlage muss durch den Betreiber auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben werden.
  3. Lieferung und Montage: Die Lieferung und Montage erfolgt innerhalb Österreichs oder innerhalb Deutschlands nach §12 Abs. 3 Nr. 1 UStG
  4. Nur für Privatzwecke: Die Nutzung der gewonnen Energie dient ausschließlich zur privaten Nutzung.
  5. Zeitraum: Diese Regelung ist zeitlich begrenzt und gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025.

Für wen gilt diese Befreiung?

Diese Umsatzsteuerbefreiung gilt für alle Kundinnen und Kunden, die Photovoltaikanlagen unter den oben genannten Bedingungen erwerben. Dies umfasst sowohl den Kauf von Photovoltaikmodulen als auch deren Installation.

Wie können Sie die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen?

In unserem Onlineshop haben Sie die Möglichkeit, bei der Bestellung von Photovoltaikanlagen eine Checkbox zu aktivieren, um die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie als Käuferin oder Käufer die Verantwortung tragen, die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung zu erfüllen.

Unbefugte Nutzung und deren Konsequenzen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die unbefugte Nutzung des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen ernsthafte finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Als Betreiber des Onlineshops sind wir berechtigt und verpflichtet, in Fällen einer unbefugten Inanspruchnahme des Nullsteuersatzes die tatsächliche Mehrwertsteuer nachzufordern.

Sollte festgestellt werden, dass Sie den Nullsteuersatz unberechtigt in Anspruch genommen haben, wird der daraus resultierende Differenzbetrag zur Mehrwertsteuer von 20% nachträglich in Rechnung gestellt. Zusätzlich erheben wir eine Bearbeitungspauschale von EUR 20,-.

Bitte beachten Sie, dass dieser Differenzbetrag sofort und ohne Abzüge fällig wird. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung erfüllen, bevor Sie die entsprechende Option in unserem Onlineshop auswählen.

Wichtige Hinweise

  • Garantie- und Wartungsverträge: Diese unterliegen weiterhin dem Normalsteuersatz von 20%.
  • Ersatzteillieferungen und Reparaturen: Nur die Lieferung von Photovoltaikmodulen und deren Zubehör ist begünstigt. Reparaturen fallen nicht unter den Nullsteuersatz, es sei denn, sie beinhalten den Austausch von Photovoltaikmodulen.
  • Planungsarbeiten und Gutachten: Diese sind nur dann begünstigt, wenn sie als unselbständige Nebenleistung zur Lieferung oder Installation der Photovoltaikanlage gelten.


Weitere Informationen zum Nullsteuersatz für Photovoltaik-Anlagen finden Sie auf der Website des österreichischen Bundesfinanzministeriums für Finanzen.

Wir hoffen, dass diese Informationen hilfreich für Sie sind und freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Einkauf zu unterstützen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Karl Reitbauer
Reitbauer Haustechnik